Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Krankenbeförderungsunternehmen
der Handicab Gruppe mit Mietwagen gemäß §49 PBefG
§1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die durch das Krankenbeförderungsunternehmen (im Folgenden „Unternehmen“) im Rahmen von Mietwagentransporten nach §49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) erbracht werden.
2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsgegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die Beförderung von Personen im Tragestuhl bzw. im Liegen.
2. Die Beförderung erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des PBefG, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) und weiterer einschlägiger Vorschriften.
3. Die Beförderung im eigenen Rollstuhl ist nur möglich, wenn dieser den Anforderungen nach DIN EN 12183 (manuelle Rollstühle) oder DIN EN 12184 (elektrische Rollstühle) entsprechen.
§3 Vertragsschluss
1. Ein Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald das Unternehmen eine Beförderungsanfrage des Kunden bestätigt.
2. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Änderungen oder Ergänzungen sind unverzüglich mitzuteilen.
§4 Leistungsumfang
1. Das Unternehmen verpflichtet sich, die vereinbarte Beförderung sicher, pünktlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
2. Ein bestimmtes Fahrzeug oder ein bestimmter Fahrer wird nicht garantiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3. Das Unternehmen ist berechtigt, den Transport abzulehnen, wenn:
○ die Sicherheit des Fahrers oder anderer Personen gefährdet ist,
○ der Kunde offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht,
○ die Beförderung des Kunden unzumutbar ist (z.B. bei schwerwiegender Verschmutzung, extremer Körpergeruch, Verwahrlosung).
○ aufgrund der gesundheitlichen Verfassung eine Beförderung mit dem Rettungsdienst für notwendig erachtet wird.
○ die erforderlichen und korrekt ausgefüllten ärztlichen Verordnungen nicht vorliegen.
§5 Pflichten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet:
○ rechtzeitig am vereinbarten Abholort zur Abholung erreichbar zu sein,
○ dafür Sorge zu tragen, dass er am Zielort empfangen werden kann,
○ notwendige medizinische Hilfsmittel oder Dokumente bereitzuhalten,
○ auf besondere Bedürfnisse (z. B. Art der Beförderung) bei der Buchung hinzuweisen.
2. Schäden am Fahrzeug, die durch den Kunden verursacht werden, sind durch diesen zu ersetzen.
§6 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste des Unternehmens oder nach der individuell getroffenen Vereinbarung.
2. Die Abrechnung erfolgt je nach Vereinbarung direkt mit dem Kunden oder über eine Abrechnung mit Krankenkassen, sofern eine entsprechende Genehmigung und ärztliche Verordnung vorliegt.
3. Sofern der Kunde entgegen der Bestimmung nach §4 Unterpunkt 4 (keine korrekt bzw. vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung mit Mietwagen) auf eine Beförderung besteht, ist Unternehmen zu einer Privatabrechnung berechtigt.
4. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen, sofern nicht anders vereinbart.
§7 Stornierung und Ausfallgebühren
1. Der Kunde kann die Fahrt bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Danach behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des Fahrpreises zu erheben.
2. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort ohne rechtzeitige Absage wird der volle Fahrpreis fällig.
§8 Haftung
1. Das Unternehmen haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Die Haftung für Schäden an Gepäck oder anderen mitgeführten Gegenständen ist
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens zurückzuführen.
§9 Datenschutz
1. Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiteren einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Unternehmens zu entnehmen.
§10 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Stand: 28.11.2024
Unternehmen: Handicab GmbH
Am Seegraben 1
64572 Büttelborn
Handicab Mobility OHG
Raiffeisenstr. 12
55270 Klein-Winternheim