Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

An dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis auf einen Ihnen bekannt gewordenen internen Missstand bzw. Fehlverhalten eines Mitarbeiters zu geben.

Die Information wird streng vertraulich behandelt. Es steht Ihnen frei, diese anonym zu geben. Für Rückfragen begrüßen wir es jedoch, wenn Sie eine Mailadresse angeben.

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.